Kampfrichter-Maßnahmen
Empfohlene Vorgehensweise für Anmeldungen zu KR-Aus- und Fortbildungen:
Sobald die Lehrgangsausschreibung veröffentlicht wurde (unten und per KR-Newsletter)
Schon kann nichts mehr schief gehen und ein Platz im Lehrgang ist schon fast sicher. Anmeldungen werden nach Post- bzw. Maileingang berücksichtigt. (Posteingang bei Ausbildungen / Maileingang bei Fortbildungen!) Selbstverständlich können nur soviele Anmeldungen angenommen werden, wie eine Lehrgangsdurchführung sinnvoll möglich ist und es die Raumgröße beim Lehrgang zulässt. Für nach der Anmeldung eingehende Abmeldungen oder Ummeldungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,-- €uro erhoben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldungen per Post auf keinen Fall per Einschreiben versandt werden dürfen! Diese Anmeldungen gehen unbearbeitet wieder an den Absender!
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Aktuell sind die folgenden Termine für die BSH-Kampfrichter-Maßnahmen vorgesehen:
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